Organisation

Die detaillierten Vorschriften für den Verbandsbetrieb sind im OKV Organisationsreglement geregelt. Das Organisationsreglement basiert auf den Statuten und wird vom Vorstand erlassen.

Jeder Verein, der dem OKV angeschlossen ist, kann im Verband mitbestimmen. Der OKV Vorstand begrüsst Vorstösse, die von der Basis kommen und den Verband in eine erfolgreiche Zukunft führen.
Für die Mitbestimmung der Vereine sind in den Statuten bzw. im Organisationsreglement zwei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen: Der Sektorantrag und der Vereinsantrag.

Sektorantrag zu Handen des Vorstandes
Den angeschlossenen Vereinen, Pferdesport- und Zuchtorganisationen steht das Mittel des un­terjährigen Sektorantrags offen. Ein Sektorantrag kann also auch während des Verbandsjahrs formuliert werden; die Antragsteller müssen nicht bis zur DV warten.
Jede Sektorversammlung kann mit einfachem Mehr der Anwesenden einen unterjährigen Sektor­antrag zuhanden des Vorstandsausschusses stellen. Der Antrag muss im Protokoll festgehalten werden. Der Vorstandsausschuss bzw. die zuständigen Ressorts entscheiden, ob ein Antrag an den Gesamtvorstand formuliert wird. Wenn ja, entscheidet der Gesamtvorstand über das Anliegen.
In jedem Fall werden die Antragssteller über das Resultat informiert. Fällt das Resultat nicht im Sinne der Antragsteller aus, steht diesen immer noch der Weg über den Vereinsantrag zu Handen der DV offen. Die DV entscheidet definitiv.

Vereinsantrag zu Handen der DV
Die angeschlossenen Vereine können den Vorstand zur Überprüfung oder Änderung der bestehenden Reglemente oder der Verbandsstrategie verpflichten. Dies erfolgt mittels Antrag an den Vorstand zuhanden der Delegiertenversammlung.
Ein Einzelantrag eines OKV Mitglieds wird der Geschäftsstelle zugestellt, die den Antrag an den Vorstand weiterleitet. Der Präsident traktandiert den Antrag für die Vorbereitungssitzung der DV. Der Vorstand formuliert seine Haltung gegenüber dem Einzelantrag und setzt die Mitglieder vor der DV über den Inhalt des Einzelantrags und der Haltung des Vorstands in Kenntnis. Der Einzelantrag wird an der DV behan­delt und zur Abstimmung gebracht.

Lesen Sie weitere Details in Art. 7 des Organisationsreglements.

Organisationsreglement
Organigramm
Pflichtenhefte
Mitbestimmung der Vereine - Sektorantrag
Mitbestimmung der Vereine - Vereinsantrag
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